Vereinsregeln
Persönliche Veränderungen
Veröffentlicht am 28. Jan 2022Liebe Mitglieder! Der Vorstand möchte nochmals daran erinnern, dass jedes Mitglied persönliche Veränderungen der Postadresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer unverzüglich dem Vorstand zu melden hat. Dieses gilt auch bei Veränderungen des Familiennamens (durch Heirat oder Scheidung). Diese Pflicht ergibt sich aus §5 Abs. 3 der Vereinssatzung. Eventuelle Kosten durch eine
Liebe Mitglieder!
Der Vorstand möchte nochmals daran erinnern, dass jedes Mitglied persönliche Veränderungen der Postadresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer unverzüglich dem Vorstand zu melden hat.
Dieses gilt auch bei Veränderungen des Familiennamens (durch Heirat oder Scheidung).
Diese Pflicht ergibt sich aus §5 Abs. 3 der Vereinssatzung.
Eventuelle Kosten durch eine Adressermittlung bei Behörden von Vereinsseite her werden auf das jeweilige Vereinsmitglied umgelegt. Diese Kosten kann sich jeder sparen! Nutzt unsere Veränderungsmitteilung.
Die Mitteilung kann ausgedruckt werden und ausgefüllt per E-Mail an uns versendet, oder in den Briefkasten am Vereinsheim eingeworfen werden.