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Gemeinschaftsarbeit 2023

Veröffentlicht am 26. Mrz 2023
Gemeinschaftsarbeit 2023

Gemeinschaftsarbeit für das Jahr 2023 Die Mitgliederversammlung hat am 18.03.2023 beschlossen, dass in diesem Jahr 10 Gemeinschaftsstunden von jedem aktiven Mitglied absolviert werden müssen. Ausgenommen hiervon sind Mitglieder über 75 Jahren, der Vorstand, die Gartenwarte, Wertermittler und die Wasserwarte. Die Stellvertreter des Kassierers und des Schriftführers, sowie die Kassenprüfer

Gemeinschaftsarbeit für das Jahr 2023

Die Mitgliederversammlung hat am 18.03.2023 beschlossen, dass in diesem Jahr 10 Gemeinschaftsstunden von jedem aktiven Mitglied absolviert werden müssen. Ausgenommen hiervon sind Mitglieder über 75 Jahren, der Vorstand, die Gartenwarte, Wertermittler und die Wasserwarte. Die Stellvertreter des Kassierers und des Schriftführers, sowie die Kassenprüfer leisten 5 Gemeinschaftsstunden ab.

Laut Beschluss der Mitgliederversammlung werden nicht abgeleistete Gemeinschaftsstunden dem Mitglied mit 25,00€ pro Stunde in Rechnung gestellt. Diese werden mit der Jahresrechnung für 2024 fällig.

In diesem Jahr erhält jedes aktive Mitglied eine Arbeitskarte für die Gemeinschaftsarbeit, diese wurden an alle Teilnehmer der Mitgliederversammlung bereits ausgehändigt. Mitglieder, die nicht bei der Mitgliederversammlung zu gegen waren, bekommen die Karte an ihrem Gemeinschaftsarbeitstermin ausgehändigt.

Die Arbeitskarte verbleibt bei dem jeweiligen Mitglied und wird zur Gemeinschaftsarbeit mitgebracht. Dort wird sie vom Gartenwart abgezeichnet und wieder vom Mitglied mitgenommen. Am Ende des Gartenjahres (Termin wird noch bekannt gegeben) wird die Arbeitskarte durch das Mitglied beim Vorstand gegen Quittung abgegeben.

Eine nicht abgegebene Arbeitskarte wird dem Mitglied mit dem vollen Stundensatz von 250,00€ in Rechnung gestellt.